Montag, 7. Oktober 2013

Haben Sie ihre rechtswirksame Vorsorgevollmacht verfügt und die entsprechenden Personen bestimmt?

1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland betreut, zwei Drittel von ihren Familienangehörigen. Für die anderen muss von Amts wegen ein staatlicher Betreuer bestellt werden - früher wurde das Vormundschaft genannt - entweder weil Sie niemanden benannt haben oder weil Sie, als es noch möglich war, keine Entscheidung getroffen haben.

Eine Vorsorgevollmacht ist rechtswirksam, wenn der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Niederschrift über seinen freien Willen verfügte und bei der Unterschrift geschäftsfähig war (§ 104 BGB).
Das heißt, die Vollmacht muss bei Vorlage im Original akzeptiert werden, zum Beispiel bei der Krankenkasse oder dem Pflegeheim, von der Hausverwaltung, bei der Versicherung oder auf Behörden.

Ohne eine Vorsorgevollmacht entscheiden andere über Sie, was nötig ist.
Zum Beispiel werden Mediziner alles tun um Leben zu erhalten und Banken werden den Kontozugriff verweigern. Dadurch kann es zu Entscheidungen kommen, die vielleicht nicht in Ihrem Sinne sind.

Das Mitglied Ralf Steinmann bietet aufgrund seiner Schwerbeschädigten-Hilfe eine allgemeine Verfügungsvollmacht an, die direkt per E-Mail bei ihm beantragt werden kann und dann mittels pdf zugesendet wird...

Sie benötigen 109 IntiTIMES zum Tausch gegen die Verfügungsvollmacht.

Vermerk: IntiTIMES - Verfügungsvollmacht (VV)
an: info@ralf-steinmann.de

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Artikel-Nr.: H-20
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