Eine Vorsorgevollmacht ist rechtswirksam, wenn der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Niederschrift über seinen freien Willen verfügte und bei der Unterschrift geschäftsfähig war (§ 104 BGB).
Ohne eine Vorsorgevollmacht entscheiden andere über Sie, was nötig ist.
Das heißt, die Vollmacht muss bei Vorlage im Original akzeptiert werden, zum Beispiel bei der Krankenkasse oder dem Pflegeheim, von der Hausverwaltung, bei der Versicherung oder auf Behörden.
Zum Beispiel werden Mediziner alles tun um Leben zu erhalten und Banken werden den Kontozugriff verweigern. Dadurch kann es zu Entscheidungen kommen, die vielleicht nicht in Ihrem Sinne sind.
Sie benötigen 109 IntiTIMES zum Tausch gegen die Verfügungsvollmacht.
Vermerk: IntiTIMES - Verfügungsvollmacht (VV)
an: info@ralf-steinmann.de
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Haben Sie ihre rechtswirksame Verfügungsvollmacht verfügt und die entsprechenden Personen bestimmt? http://t.co/O64F74oHCE-----------------------------------
— Sonia Oquendo (@Unikatemarkt) October 7, 2013
Artikel-Nr.: H-20
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